AUSFALL / VERLEGUNG / ABBRUCH EINER VERANSTALTUNG:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung örtlich (in direkter Umgebung) und/oder terminlich zu verlegen. Die Rückgabe der Eintrittskarte ist bei Absage oder terminlicher Verlegung der Veranstaltung möglich. Die Absage wird unverzüglich über die Homepage www.theaterfiftyfifty.de, per E-Mail und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse und auf telefonische Anfrage (09131-24855) bekannt gegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch, bzw. die Anreise zu der Veranstaltung wird dringend Einsicht in die o.g. Homepage oder telefonische Anfrage empfohlen.
Bei dem Ausfall einer Veranstaltung hat der Kunde das Recht, seine Karte innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben. Dies muss bei der Vorverkaufsstelle erfolgen, bei der das Ticket gekauft wurde. Die Abwicklung erfolgt nach den AGB der jeweiligen Vorverkaufsstelle.
Besucher, die Tickets online reserviert haben, werden schnellstmöglich über den Ausfall der Veranstaltung informiert.
Ein Vorstellungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, wenn der Abbruch vor der ersten Pause erfolgt.
Sofern es die Pandemielage (Coronavirus, SARS-CoV2 oder Varianten hiervon oder andere Viren) erforderlich machen sollte, und dies auf Grundlage der aktuell gültigen Rechtslage zulässig ist, hat der Veranstalter das Recht von dem oder der Besuchern die Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Testes oder zertifizierten Antigen-Schnelltestes auf das Coronavirus (SARS-CoV2 oder Varianten hiervon), der tagesaktuell oder nicht älter als 24 Stunden sein darf und/oder eines geeigneten Immunisierungsnachweises (Nachweis der vollständigen Impfung und/oder einer vollständig ausgeheilten Infektion) zu verlangen, sowie angemessene Gesundheitskontrollen (z.B. Temperaturmessungen) durchzuführen und den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern diese Nachweise und Kontrollen nicht gemäß den Anforderungen (digital und/oder analog) dem oder der Veranstaltern oder dessen Beauftragten zur Prüfung vorgelegt oder durchgeführt werden.
Der Veranstalter kann weitere angemessene Präventionsmaßnahmen gemäß den gültigen Corona-Schutzverordnungen in der jeweils aktuellen Fassung des Bundeslandes Bayern bzw. der Bundesrepublik Deutschland oder des für die Veranstaltung geltenden Hygiene- und Schutzkonzeptes anordnen (z.B. Abstandsgebote, Verpflichtung zum Tragen einer Mund- Nase-Bedeckung, FFP2 Mundschutz) oder soweit dies gesetzlich gefordert wird, Gesundheitsdaten erheben und diese Daten erforderlichenfalls an die zuständigen Behörden übermitteln.
Kommt der Besucher der Aufforderung nach Ziff. 1 oder den Präventionsmaßnahmen nach Ziff. 2 nicht nach, kann der Zutritt zu der Veranstaltung verweigert werden. Eine Erstattung des Ticketkaufpreises findet bei einer Verweigerung nicht statt.
Der Besucher hat sich eigenständig, kurzfristig über die örtlich geltenden Bestimmungen für die Veranstaltung zu informieren und den entsprechenden Präventionsmaßnahmen Folge zu leisten, um Zutritt zu der Veranstaltung zu erhalten.