Allgemeine Hinweise und Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

Stand März 2016

 

Geltungsbereich

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen der Theaterbühne Fifty-Fifty e.V. zur Durchführung von Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Seminaren, Tagungen, Firmenevents, etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Theaterbühne Fifty-Fifty e.V. (im folgenden fifty-fifty genannt).

 

Vertragsabschluss, -partner

 

Der Vertrag über die Vermietung und Nutzung kommt durch die schriftliche Erklärung beider Parteien zustande. Mit Vertragsabschluss erkennt der Mieter diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

 

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des fifty-fifty.

Ist der Kunde nicht der Mieter selbst oder wird vom Mieter ein gewerblicher Vermittler und Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Mieter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

 

Leistungen, Preise, Zahlungen

 

Leistungen

 

Das fifty-fifty ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom fifty-fifty zugesagten Leistungen zu erbringen.

 

Es ist dem fifty-fifty gestattet, zur Erbringung ihrer Vertragsleistungen Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Gemäß dem mit dem Kunden vereinbarten Leistungsumfang tritt das fifty-fifty gegenüber Dritten als Generalunternehmer auf. Der Abschluss der Einzelverträge erfolgt - wenn nicht anders schriftlich vereinbart - unmittelbar zwischen dem fifty-fifty und den Dritten. Um eine reibungslose Durchführung des Auftrages zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde, die Kommunikation mit Dritten ausschließlich durch das fifty-fifty erfolgen zu lassen. Eine direkte Kontaktaufnahme des Kunden mit eventuellen Dritten unter Ausschluss des fifty-fifty ist nicht vorgesehen.

 

Die Durchführung der Vertragsleistungen erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Kunden und dem fifty-fifty. Das fifty-fifty wird den Kunden über den Stand der Vorbereitung und die Durchführung der Leistungen informieren. Ist eine Partei mit der Arbeitsweise und dem Verhalten der anderen Partei in wesentlichen Punkten nicht einverstanden, so ist dies der anderen Partei unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ansonsten gelten die Arbeitsweise und das Verhalten der anderen Partei als vertragsgemäß.

 

Der Kunde kann nach Erteilung des Auftrages angemessene Änderungen hinsichtlich der Vertragsleistungen verlangen. Sämtliche zusätzliche Kosten, die sich aus solchen vom Kunden gewünschten Änderungen ergeben, sind vom Kunden zu übernehmen. Änderungen können zur Verschiebung von verbindlichen und unverbindlichen Lieferterminen und Fristen führen, für deren Folgen das fifty-fifty nicht einsteht.

 

Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für das fifty-fifty kostenlos erbracht werden.

 

Der Kunde hat im Falle des Leistungsverzugs des fifty-fifty diesem schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, um den Verpflichtungen nachzukommen. Sollte das fifty-fifty diesen Termin nicht einhalten, ist der Kunde berechtigt, den betreffenden Auftrag schriftlich fristlos zu kündigen bzw. schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.

 

Preise

 

Bis zum Zeitpunkt der Kündigung bzw. des Rücktritts erbrachte Teilleistungen des fifty-fifty sind entsprechend zu vergüten.

 

Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des fifty-fifty zu bezahlen. Dies gilt auch für die in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des fifty-fifty an Dritte.

 

Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der jeweiligen Veranstaltung 6 Monate und erhöht sich der von dem fifty-fifty allgemein für derartige Leistungen veranschlagte Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.

 

Zahlungen

 

Rechnungen des fifty-fifty ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das fifty-fifty berechtigt, Zinsen gemäß §288 BGB zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem fifty-fifty des einen höheren Schadens vorbehalten.

 

Das fifty-fifty ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

 

Rücktritt des fifty-fifty

 

Wird eine ggf. vereinbarte Vorauszahlung, auch nach Verstreichen einer vom fifty-fifty gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das fifty-fifty zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

Ferner ist das fifty-fifty berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom fifty-fifty nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen:

     

  • Wenn Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks gebucht werden;
  • das fifty-fifty begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des fifty-fifty in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des fifty-fifty zuzurechnen ist.

 

Das fifty-fifty hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

Es entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen das fifty-fifty, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des fifty-fifty.

 

Rücktritt des Kunden

 

Der Rücktritt muss per Post dem fifty-fifty zugesandt werden. Bei Rücktritt des Kunden ist das fifty-fifty berechtigt, die vereinbarte Miete für die Räume und die zugehörige Technik in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist darüber hinaus, unabhängig von dem Zeitpunkt des Rücktrittes verpflichtet, sämtliche vom fifty-fifty beauftragte Fremdleistungen (z.B. Künstler, Showeffekte, Veranstaltungstools etc.) vollständig zu bezahlen.

 

Erfolgt der Rücktritt des Kunden später als einen Monat vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, so ist das fifty-fifty berechtigt zusätzlich zur Raummiete und Technik 25% des ggf. bereits beauftragten Cateringauftragswertes in Rechnung stellen sowie 100 % für ggf. bereits extern beauftragte Fremdleistungen.

 

Erfolgt der Rücktritt des Kunden später als 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, so ist das fifty-fifty berechtigt zusätzlich zur Raummiete und Technik 50% des ggf. bereits beauftragten Cateringauftragswertes in Rechnung zu stellen sowie 100 % für ggf. bereits extern beauftragte Fremdleistungen.

 

Erfolgt der Rücktritt des Kunden später als 7 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, so ist das fifty-fifty berechtigt zusätzlich zur Raummiete und Technik 80% des Cateringauftragswertes in Rechnung stellen sowie 100 % für extern beauftragte Fremdleistungen.

 

Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem fifty-fifty der eines höheren Schadens vorbehalten.

 

Änderungen der Teilnehmerzahl / Veranstaltungszeit

 

Teilnehmerzahl

 

Bearbeitung oder Veränderung der von dem fifty-fifty gestalteten Vertragsleistungen sind nur mit vorheriger Zustimmung des fifty-fifty zulässig.

 

Eine Änderung der vereinbarten Teilnehmerzahl muss dem fifty-fifty im Vorfeld schriftlich mitgeteilt werden.

 

Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl kann bei der Cateringabrechnung nur berücksichtigt werden, wenn die Änderung spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn dem fifty-fifty schriftlich kenntlich gemacht wurde.

 

Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

 

Veranstaltungszeit

 

Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des fifty-fifty die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das fifty-fifty zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das fifty-fifty trifft ein Verschulden.

 

Personalüberlassung

 

Sofern durch das fifty-fifty Service-, Security- oder sonstiges Personal (Umfeldreinigung, Abendkasse, Garderobe o. ä.) für den Kunden gestellt werden, bleibt das fifty-fifty für dieses Personal weisungsberechtigt.

 

Mitbringen von Speisen und Getränken

 

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird vom fifty-fifty ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

 

Technische Einrichtungen und Anschlüsse

 

Soweit das fifty-fifty für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das fifty-fifty von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

 

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des fifty-fifty bedarf deren Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretenden Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des fifty-fifty gehen zu Lasten des Kunden, soweit das fifty-fifty diese nicht zu vertreten hat.

 

Störungen an von dem fifty-fifty zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das fifty-fifty diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

Es ist nicht gestattet, illegale Downloads oder Streams zu verwenden. Sie erhalten, sofern benötigt, ein W-LAN-Passwort und verwenden dies eigenverantwortlich in dem gebuchten Zeitraum. Sollten in dem gebuchten Zeitraum Forderungen Dritter entstehen, geben wir etwaige Schadensersatzforderungen oder andere Forderungen unverzüglich an Sie weiter.

 

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

 

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Das fifty-fifty übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des fifty-fifty.

 

Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das fifty-fifty ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen ist vorher mit dem fifty-fifty abzustimmen. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass das Dekorationsmaterial farbecht ist und das Inventar des fifty-fifty nicht beschädigt wird. Bei Nichteinhaltung werden die Reinigungs- bzw. Reparaturkosten und/oder Wiederbeschaffungskosten vom fifty-fifty in Rechnung gestellt.

 

Die mitgebrachten Aufstellungs- / Dekorations- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das fifty-fifty die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das fifty-fifty für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem fifty-fifty des einen höheren Schadens vorbehalten.

 

Gewährleistung und Haftung

 

Das fifty-fifty haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des fifty-fifty zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das fifty-fifty rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

 

Das fifty-fifty haftet nicht und übernimmt keine Gewährleistung für Fremdleistungen, die nicht von ihr im vereinbarten Leistungsumfang eingebracht werden. Jeder Schaden ist im Einzelnen unverzüglich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

Mängel an den Vertragsleistungen sind dem fifty-fifty unverzüglich anzuzeigen. Dem Kunden steht das Recht zu, dass sämtliche Mängel an den Vertragsleistungen in angemessener Zeit und in wirtschaftlich zumutbarer Art behoben werden. Sofern das fifty-fifty den Mangel nicht behebt oder eine Behebung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, kann der Kunde Minderung verlangen oder den Vertrag kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche bestehen im Übrigen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder es sich um die Verletzung von Kardinalpflicht handelt, bei denen das fifty-fifty nur für den bei Vertragsschluss erkennbaren Schaden haftet.

 

Soweit das Gesetz keine Gewährleistungsrechte (Rücktritt, Minderung) vorsieht, bleiben die Schadenersatzsprüche des Kunden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

Das fifty-fifty tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf. Der Kunde übernimmt als Veranstalter die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann.

 

Der Veranstalter ist verpflichtet, alle Auflagen gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung -VstättVO-) vom 20. September 2002 einzuhalten.

 

Der Veranstalter verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, bezogen auf den Veranstaltungstag, abzuschließen oder eine entsprechende Police vorzulegen.

 

Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Diese Regelung gilt auch für das unmittelbare Umfeld des Gebäudes außerhalb.

 

Das fifty-fifty kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

 

Die im Rahmen der Veranstaltung anfallenden Gebühren und sonstigen Abgaben sind durch den Kunden zu begleichen, die ordnungsgemäße und rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung bei den betreffenden Verwertungsgesellschaften und der Künstlersozialkasse liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Veranstalters.

 

Das Hausrecht über die Räumlichkeiten verbleiben in jedem Fall beim fifty-fifty. Das fifty-fifty behält sich vor, im Einzelfall Gästen, denen er in der Vergangenheit ein Hausverbot erteilt hat, von der betreffenden Veranstaltung auszuschließen bzw. diesen keinen Einlass zu gewähren.

 

Sonstige Bestimmungen

 

Geheimhaltung

 

Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich.

 

Das fifty-fifty verpflichtet Dritte, die zur Erfüllung der Leistung beauftragt wurden, zur Wahrung der Geheimhaltung nach Absatz 1.

 

Copyright / Urheberrecht

 

Das Urheberrecht an allen von dem fifty-fifty oder ihren beauftragten Dritten erstellten Konzepten, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texten und sonstigen Unterlagen ist durch den Kunden zu wahren und darf von ihm nur im vereinbarten Vertragsumfang genutzt werden.

 

Weitergehende Nutzungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Urheber.

 

Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei den Urhebern. Nutzt der Kunde Konzepte, die eine geistige, künstlerische oder sonstige Schöpfung des fifty-fifty oder von ihr beauftragter Dritter darstellen bzw. enthalten, außerhalb oder nach Beendigung dieses Vertrages, so ist eine gesonderte Honorarabsprache zu angemessenen Bedingungen zu treffen.

 

Schlussbestimmungen

 

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich bzw. per Mail erfolgen. Diese müssen in diesem Fall dokumentenecht sein.

 

Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.

 

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz Erlangen.

 

Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz Erlangen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz Erlangen.

 

Es gilt deutsches Recht.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Theaterbühne Fifty-Fifty e.V. | Südliche Stadtmauerstr. 1 | 91054 Erlangen

 

Vertreten durch:

 

Andreas Bueeler

Meike Walter

 

Registereintrag:

 

Eintragung im Vereinsregister

Registergericht: Amtsgericht Fürth

Registernummer: VR 20983

 

Umsatzsteuer-ID:

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:

 

216 / 111 / 00318 | Fon +49 (202) 2427-450 | Fax +49 (202) 2427-480 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Sparkasse Erlangen | IBAN DE10 7635 0000 0000 0344 47 | BIC SWIFT BYLADEM1ERH





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